Wer Immobilien verkauft, muss über anstehende Sanierungen aufklären
Verkäuferinnen und Verkäufer von Immobilien müssen Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten aufklären, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn sie den Interessenten Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen...
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