VGT-Großaktion in Wien: 130 „Rinder“ zeigen Platzangebot auf Vollspaltenboden
Mastrinder darf man, allerdings nur auf Vollspaltenboden, bei 350 kg Körpergewicht auf 2 m² einpferchen, bei 500 kg auf 2,4 m² und bei 650 kg auf 2,7 m²
Der Gesetzgeber hat in Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung die genauen Maße des Platzangebots...
Zur Pressemeldung auf www.vgt.at