HSAP erleichtert Zugang für beruflich Qualifizierte
Die HSAP hat in ihrer Zulassungsordnung seit je her den Verweis auf den § 11 BerlHG, allerdings ohne den Sonderfall § 11, Abs. 3 BerlHG auszugestalten. Dies ist jetzt geschehen, d.h.:
Auch Interessenten für unsere Bachelorstudiengänge, deren...
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