Veränderungsrate für Krankenhaus-Kostenerstattung auf 4,22 % festgesetzt
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhausleistungen für das Jahr 2024, ist auf 4,22 % festgesetzt worden. Die Veränderungsrate wird aufgrund der Kosteninflation voraussichtlich die...
Zur Pressemeldung auf www.fresenius.com